Abmahnung

Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht ist Rechtsanwältin Alexandra Gebhard

Vor Ausspruch einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen kann es erforderlich sein, zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Wird das nicht berücksichtigt, kann eine Kündigung unwirksam sein.

Auch die Abmahnung ist an Frist- und Formvorgaben gebunden, deren Missachtung für den Kündigenden fatale Folgen haben kann.

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