Arzthaftung bei Diagnosefehlern? Den Experten für Medizinrecht konsultieren!
Ihr Arzt hat die Blinddarmentzündung Ihres Kindes nicht erkannt und nun gab es eine heikle Operation? Der Zahnarzt hat Ihre Zahnschmerzen auf die OP für das Implantat geschoben, aber es hatte sich eine Entzündung gebildet, die das Einheilen des Implantats verhinderte? Statt Burnout wurde eine Magenverstimmung diagnostiziert? – Die Liste von möglichen Diagnosefehlern ließe sich endlos fortführen. Doch was tun, wenn der Arzt eine falsche Diagnose gestellt hat? Wer haftet für die Folgen? Dies sollten Sie im Einzelfall besser mit dem spezialisierten Anwalt klären. Von unseren Spezialisten für Medizinrecht werden Sie gut vertreten.
Ihre Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht ist Fachanwalt Dr. Michael Gebhard
Beweise sichern – durch den Spezialisten
In einer Auseinandersetzung um einen vermeintlichen Diagnosefehler eines Mediziners ist es das A ud O, diesen Fehler auch zu beweisen. Für den Patienten ist dies meist schwierig. Denn zum einen ist es der Arzt, der die meisten Dokumente zum Diagnose- und eventuellen Behandlungsverlauf in seiner Praxis aufbewahrt. Zum anderen sind Patienten meist medizinische Laien, die sich mit der jeweiligen Fachterminologie nicht auskennen. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht kann Sie in diesem Fall wertvoll unterstützen. Das gilt sowohl für die Sichtung der Unterlagen Ihres Falls als auch für die Vertretung – entweder außergerichtlich oder aber auch vor Gericht. Für diese Vertretung ist es essenziell, so viele stichhaltige Beweise wie möglich zu sammeln und strategisch einzusetzen.
Wann zum Spezialanwalt?
Diese Fragen stellen viele Mandanten und es gibt eine wichtige Antwort: so früh wie möglich. Denn wenn Sie mit dem Mediziner und dessen Anwälten kommunizieren, ist es gut möglich, dass Sie Aussagen treffen, die später nachteilig für Ihren Rechtsstreit sein könnten. Idealerweise binden Sie uns früh in den Sachverhalt ein – dann können wir Sie optimal unterstützen. In vielen Fällen ist es dann auch umsetzbar, ohne Einschaltung des Gerichts Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies tun wir mit Expertise, aber auch mit dem Einfühlungsvermögen, das bei einem Streit wegen eines ärztlichen Diagnosefehlers oft besonders wertvoll ist.
Für Patienten und Mediziner
Als Spezialisten für Medizinrecht vertreten wir sowohl Patienten als auch Ärzte. Denn natürlich komm es auch vor, dass ein Arzt von einem Patienten zu Unrecht beschuldigt wird, die falsche Diagnose gestellt zu haben. Auch in diesem Kontext vertreten wir mit hoher Kompetenz zur Durchsetzung der Rechte beziehungsweise Abwehr von nicht korrekten Ansprüchen. In einer soliden Erstberatung kann der Sachverhalt genau überprüft werden.
Diagnosefehler und Haftung? Unverbindlich Erstberatung vom Experten erhalten!
Sie möchten Ihren Fall mit einem spezialisierten Juristen besprechen? Sie interessieren sich für die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage? Sie suchen einen juristischen Beistand, der für Sie den relevanten Schriftverkehr übernimmt – entweder mit dem Mediziner selbst oder seinen Anwälten? Für all diese Bereiche sind wir Ihnen ein verlässlicher und kundiger Partner. Nutzen Sie unsere Erstberatung, damit wir uns kennenlernen. Sie schildern uns Ihren Fall – wir entwickeln eine ideale Strategie und können oft auch die Rechtsaussichten gut einschätzen. Dann entscheiden wir gemeinsam, wie wir vorgehen.
Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch – wir möchten uns ausreichend Zeit für Ihr rechtliches Problem nehmen. Unser Kanzleiteam freut sich über Ihr Interesse und bietet Ihnen wertvolle Unterstützung, von der Sie profitieren!
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