Krankenhausrecht
Das Krankenhausrecht setzt sich mit allen rechtlichen Belangen des Krankenhausbetriebs auseinander. Das betrifft ebenso die Gründung wie den Betrieb entsprechender medizinischer Einrichtungen. Krankenhausrecht vereint verschiedene Rechtsbereiche, wie beispielsweise das Vertrags- und Handelsrecht oder auch Straf- und Zivilrecht. Daher handelt es sich im eigentlichen Sinn um kein eigenständiges Rechtsgebiet. Der Begriff Krankenhausrecht definiert vielmehr die Einheit der gesetzlichen Regelungen, die sich mit dem Krankenhausbetrieb auseinandersetzen. Das umfasst ebenso Krankenhäuser, die unter öffentlich-rechtlicher oder kirchlicher Trägerschaft stehen, wie auch Privateinrichtungen.
Ihre Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht ist Fachanwalt Dr. Michael Gebhard
Inhaltliche Schwerpunkte im Krankenhausrecht
Im Bereich des Krankenhausrechts existieren Grundpfeiler wie die Planung, beständige Versorgung, Finanzierung und Verwaltung des Krankenhausbetriebs. Für Letzteres sind beispielsweise auch datenschutzrechtliche Belange relevant. Zudem geht es um die Abwicklung der Krankenhausbehandlungen als Krankenversicherungsleistung (gesetzlich und privat). Auch viele arbeitsrechtliche Angelegenheiten wie das Personalwesen spielen im Krankenhausrecht eine Rolle. In ihrer Eigenschaft als Unternehmen setzen sich Krankenhäuser außerdem mit steuerrechtlichen Belangen auseinander. Ebenso sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Themenfelder, die es rechtlich abzustecken gilt.
Wichtige gesetzliche Regelungen im Krankenhausrecht
Aufgrund der unterschiedlichen für Krankenhäuser wichtigen Rechtsgebiete existieren entsprechend viele Gesetzte, auf die sich Bezug nehmen lässt. Sie sind für den laufenden Krankenhausbetrieb sowie bestimmte rechtliche Anlässe relevant. Eine wichtige rechtliche Rahmenbedingung für den Krankenhausbetrieb besteht beispielsweise im Krankenhausfinanzierungsgesetz, kurz KHG. Dabei geht es um alle Aspekte der wirtschaftlichen Sicherung eines Krankenhauses. Ein weiteres relevantes Gesetz ist das Krankenhausentgeltgesetz, kurz KHEntgG. Es dient der Festlegung von Entgelten für teil- und vollstationäre Krankenhausleistungen. Damit hängt auch die Bundespflegesatzverordnung (BPflV), welche Vergütungen für entsprechende Pflegeleistungen festlegt. Weitere für den Krankenhausbetrieb wichtige gesetzliche Regelungen sind das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht des SGB V. Grob gesprochen geht es hierbei um die rechtlichen Beziehungsebenen, die zwischen Krankenhäusern (Leistungserbringern), Krankenversicherungen und Versicherungsnehmern bestehen. Diese Rechtsverhältnisse schaffen Klarheit in Bezug auf Art und Umfang von Krankenhausbehandlungen und den damit einhergehenden Verpflichtungen und Ansprüchen.
Unterstützung im Bereich Krankenhausrecht
Wir stehen Ihnen in dem Fachbereich des Krankenhausrechts gerne beratend zur Seite. Aufgrund der weiteren von uns abgedeckten Rechtsgebiete wie dem Arzthaftungs- oder Medizinrecht unterstützen wir Sie mit umfassendem Fachwissen. Wir beraten ebenso Krankenhäuser als Unternehmen wie auch Privatpersonen im entsprechenden beruflichen Kontext. Kontaktieren Sie uns und wir klären Sie gerne über die von uns angebotenen Leistungen zum Thema Krankenhausrecht auf.
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