Rechtsanwalt für Patientenrecht

Bereits am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes war und ist, die bestehenden Rechte von Patienten transparenter und rechtssicherer zu gestalten und die in der Praxis vorhandenen Vollzugsdefizite abzubauen. Was das für Sie als Patient bedeutet, und wie wie Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht  helfen kann – informieren Sie sich hier!

Ihre Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht ist Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Patientenrechtegesetz: Stärkung Ihrer Rechte als Patient

Das Patientenrechtegesetz stärkt Ihre Rechte als Patient, der fortan nicht mehr nur als vertrauender Kranker, sondern auch als kritischer Verbraucher und selbstbewusster Beitragszahler gesehen wird. Durch die Stärkung der Patientenrechte können Patienten ihrem Arzt, ihrer Krankenkasse und ihrem Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Und das sind die Verbesserungen, von denen Sie als Patient profitieren. Das Patientenrechtegesetz

  • stärkt die Verfahrensrechte im Falle von Behandlungsfehlern
  • fördert die Fehlervermeidungskultur
  • verbessert die Rechte gegenüber den Leistungsträgern
  • intensiviert die Patientenbeteiligung und
  • baut die Patienteninformationen aus.

Entscheidend ist jedoch, dass das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einen festen Platz erhalten hat. Das bedeutet, dass es im BGB einen eigenen Abschnitt gibt, der den medizinischen Behandlungsvertrag sowie die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung zum Gegenstand hat. Der Anwendungsbereich des Patientenrechtegesetzes konzentriert sich dabei nicht nur auf die Angehörigen der klassischen Heilberufe, nämlich Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Vom Geltungsbereich erfasst sind auch die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe, zum Beispiel Hebammen, Physiotherapeuten und Heilpraktiker.

Ihre Rechte als Patient

Aus dem Behandlungsvertragsverhältnis lassen sich beispielsweise die folgenden Ansprüche des Patienten ableiten. Dazu gehören unter anderem

  1. das Recht auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen
  2. das Recht auf eine umfassende und rechtzeitige Aufklärung vor Behandlungsbeginn
  3. ein umfassendes Recht auf Aufklärung und Information in Bezug auf die wesentlichen Rahmenbedingungen einer Behandlung, angefangen von der Diagnose über mögliche Risiken und Folgen bis hin zu möglichen Behandlungsalternativen
  4. die gesetzlich festgeschriebenen Regelungen in Bezug auf die Beweislast bei Haftungsfragen in Bezug auf Aufklärungs- und Behandlungsfehler
  5. die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an die Dokumentationspflicht der Behandlung

Wichtig zu wissen ist, dass sich die unter Punkt 3 genannten notwendigen Informationen sowohl auf medizinische und in bestimmten Fällen auch auf wirtschaftliche Aspekte der Behandlung beziehen. Das bedeutet, dass Sie als Patient im Vorhinein von der Krankenkasse über die Kosten informiert werden müssen, die im Rahmen einer Behandlung möglicherweise auf Sie zukommen können. Diese Information muss schriftlich erfolgen. Kommt es zu einem Aufklärungs- oder Behandlungsfehler, ist es nun für Patienten aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Regelungen zur Beweislast bei Haftungsfragen leichter, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durchzusetzen. Kommt es zu einem Behandlungsfehler, sind Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet, Sie als Patient bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Möglich ist das zum Beispiel durch ein medizinisches Gutachten, wodurch die Beweisführung zu Ihren Gunsten erleichtert wird.

Kommt es zu einem Behandlungsfehler, der dem Patienten einen Schaden verursacht, wie z. B. Verdienstausfall, Kosten einer Folgebehandlung, haben Sie als Patient gute Chancen, Ihr Recht durchzusetzen. Als erfahrener Rechtsanwalt für Patientenrecht weiß ich, worauf es bei der Beweisführung ankommt und wie ich Ihr Recht auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durchsetzen kann. Kontaktieren Sie mich!

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