Scheidung

Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht ist Rechtsanwältin Alexandra Gebhard

Im Falle des Falles, wenn eine Ehe endgültig gescheitert ist, gilt es, den Umgang mit den Kindern zu regeln, das Recht, die bisherige Ehewohnung nutzen zu dürfen festzulegen, das vorhandene Vermögen auseinanderzusetzen, den Unterhaltsanspruch des Ehegatten und etwaiger Kinder zu bestimmen und geltend zu machen, Rentenansprüche auszugleichen und vieles mehr.

Die Folgen einer Scheidung sind vielfältig und die Betroffenen sind oftmals emotional nicht in der Lage, die notwendigen Dinge selbst zu regeln. Eine rechtzeitige Betreuung durch einen Rechtsanwalt kann einem Ehepartner vieles abnehmen und gewährleistet, dass an alle Rechte und Ansprüche gedacht wird.

Eine Beratung ist regelmäßig auch vor der Trennung sinnvoll, solange die Ehepartner noch in der Lage sind, vernünftig miteinander umzugehen.

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