Grundstücksrecht

Ihre Ansprechpartner im Grundstücksrecht sind Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungseigentum bedürfen grundsätzlich einer Beurkundung durch einen Notar. Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und den Vertragsparteien gegenüber zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Amtsführung verpflichtet. Gerade diese gebotene Neutralität einerseits und die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Abfassung von Verträgen andererseits machen es durchaus sinnvoll,  auch beurkundungspflichtige Kaufverträge vor der Beurkundung überprüfen zu lassen.

Gerade im Stadium der Vertragsformulierung können Sie sich mithilfe anwaltlicher Beratung unter Umständen Rechte sichern und Vorteile verschaffen. Auch bei Mängeln erworbener Immobilien ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu einem möglichst frühen Zeitpunkt dringend anzuraten. Es kann sich empfehlen, einen Gutachter mit der Beweissicherung zu beauftragen, um eine Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen zu schaffen bzw. zu sichern. Wir haben sowohl Kontakte zu qualifizierten Sachverständigen, als auch die Möglichkeit, Sie mit den richtigen rechtlichen Maßnahmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.

Lassen Sie sich zeitnah beraten, da Ihre Ansprüche durch Zeitablauf verjähren oder Ihnen möglicherweise mit einem Weiterbauen Nachweismöglichkeiten genommen werden können.

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