Kündigung

Ihre Ansprechpartnerin im Arbeitsrecht ist Rechtsanwältin Alexandra Gebhard

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind an strenge Wirksamkeitsvoraussetzungen geknüpft. Wird eine Kündigung ausgesprochen, kann Eile geboten sein, da in bestimmten Fällen gesetzlich eine Klagefrist von 3 Wochen bestimmt ist. Wird diese Frist versäumt, kann auch eine an und für sich unwirksame Kündigung rechtskräftig werden.

Soll eine Kündigung, gleich ob aufgrund des Verhaltens eines Arbeitnehmers oder aufgrund betrieblicher Notwendigkeit, ausgesprochen werden, empfiehlt es sich, bei der Formulierung des Kündigungsschreibens rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen muss ganz besonders  gut vorbereitet werden. Hier gibt es die besten Möglichkeiten für den Gekündigten, mit einer gerichtlichen Klage zum Erfolg zu kommen.

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