Mängelrechte

Ihre Ansprechpartner im Baurecht und Architecktenrecht sind Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Michael Gebhard

Wir vertreten Sie bei der Bearbeitung von Bauschäden und daraus erwachsenen Folgeschäden sowohl vorgerichtlich, als auch in gerichtlichen Verfahren, sei es in Klageverfahren oder aber in gerichtlichen Beweissicherungsverfahren. Oftmals ist es wichtig, schnell Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig wichtige Fakten zu sichern, bevor diese überbaut oder beseitigt werden. Das gilt sowohl für Unternehmer, als auch für private Bauherren.

Auch stehen wir Ihnen zur Seite, um streitige Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir haben Kontakte zu Sachverständigen, die wir zur Unterstützung bei der Wahrung Ihrer Interessen hinzuziehen können. Das hilft Ihnen und uns bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihrer Belange und kann die Verursachung unnötiger Kosten verhindern.

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