Mieterhöhung

Ihre Ansprechpartner im Mietrecht sind Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Eine Mieterhöhung im Wohnraummietrecht ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Werden die nicht beachtet, kann das Erhöhungsverlangen unwirksam und unbeachtlich sein. Auch sind für ein Mieterhöhungsverlangen im Wohnraummietrecht Obergrenzen, sogenannte Kappungsgrenzen gesetzlich festgelegt. Werden diese Kappungsgrenzen nicht beachtet, können Mieterhöhungsverlangen scheitern. Das ist insbesondere sehr ärgerlich, wenn das Thema erstmals in einer gerichtlichen Verhandlung zur Sprache kommt.

Ein Mieterhöhungsverlangen sollte stets überprüft werden, und zwar sowohl von Vermietern, als auch von Mietern.

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