privates Baurecht

Ihre Ansprechpartner im Baurecht und Architecktenrecht sind Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Michael Gebhard

Im privaten Baurecht können wir vor allem bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen und helfen, sei es im Zusammenhang mit Einfamilienhäusern, sei es im Zusammenhang mit Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. dem Erwerb oder der Veräußerung von Eigentumswohnungen oder betreffend Bauträgerverträge.

Auch Ansprüche betreffend Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienanlagen werden von uns kompetent und zuverlässig bearbeitet. Dies gewährleisten die Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei gleichzeitiger Qualifikation als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und die ständige obligatorische Fortbildung in allen Fachanwaltsbereichen.

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