Wohnungseigentümer

Ihre Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht sind Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Die Rechte von Eigentümern von Mehrfamilienhausanlagen werden maßgeblich durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bestimmt. Streitigkeiten entstehen vor allem bei der Frage, ob bauliche Änderungen im Gemeinschaftseigentum zulässig sind. Wichtig zu beachten ist auch, was vor der Durchführung entsprechender (Umbau-) Maßnahmen dringend beachtet werden muss, um einer Rückbauverpflichtung zu entgehen.

Gleichermaßen unerlässlich ist es auch, etwaige Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung, mit denen kein Einverständnis besteht, rechtzeitig gerichtlich anzufechten, bevor sie bestandskräftig werden und ein Miteigentümer sich mit oftmals rechtswidrig geschaffenen Fakten abfinden muss.

Hier ist zwingend daran zu denken, dass die gesetzlich vorgegebene Anfechtungsfrist nur einen Monat ab dem Versammlungsdatum beträgt und dass deren Ablauf unabhängig von dem Erhalt eines etwaigen Versammlungsprotokolls ist.

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