Patientenrecht

Ihre Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht ist Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Bei dem „Behandlungsvertrag“, dem Vertrag zwischen Patient und Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, MVZ, Physiotherapeut etc. handelt es sich regelmäßig nicht um einen Werkvertrag, d. h. der Behandler (Arzt, Physio¬therapeut, Heilpraktiker etc.) ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Behandlungserfolg herbeizuführen. Er hat nur seine Tätigkeit gewissenhaft nach dem Facharztstandard zu erbringen. Wird dieser Standard vom Behandler verletzt, kommen Ansprüche des Patienten, der dadurch Schäden und Schmerzen erleidet, in Betracht.

Das Arzthaftungsrecht ist durch das Patientenrechtegesetz (PatientenRG) vom 20.02.2013 (BGBl. I 277) in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt worden und am 26.02.2013 in Kraft getreten. Zuvor war das Arzthaftungsrecht durch die Rechtsprechung „entwickelt“ worden. Das Arzthaftungsrecht greift ein, wenn Fehler bei der ärztlichen oder heilkundlichen Behandlung von Menschen unterlaufen und wenn dadurch einem Patienten ein Schaden entsteht.

Patient ist immer derjenige, der selbst oder durch einen Vertreter einen Behandlungsvertrag mit einem Behandler schließt. Auch wenn er, weil etwa gesetzlich krankenversichert, vom Behandler keine Abrechnung erhält und diesen nicht bezahlt, weil die Vergütung von der Krankenkasse geleistet wird, kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt bzw. Krankenhaus zustande, aus dem Ansprüche des Patienten resultieren können.

Wichtig zu wissen ist, dass der Behandlungsvertrag zwischen Arzt, Krankenhaus, Heilbehandler etc. einerseits und Patient andererseits kein Werkvertrag ist. Anders als beim Werkvertrag schuldet der Behandler grundsätzlich keinen Behandlungserfolg. Er muss seine Arbeit aber grundsätzlich entsprechend dem sog. Facharztstandard leisten. Weicht der Behandler von diesem Standard ab, kommen eine Haftung und daraus resultierend Haftungsansprüche bzw. Schadenersatzforderungen des Patienten in Betracht.

> zur Übersicht

Sie benötigen einen Beratungstermin?

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Haus.