Medizinrecht

Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht ist Fachanwalt Dr. Michael Gebhard

Im Medizinrecht sind wir tätig in den Bereichen „ärztliche Behandlungsfehler“ und „ärztliches Vergütungsrecht“. Wegen der Ansprüche, die Ihnen wegen ärztlichen Behandlungsfehlern zustehen können, verweisen wir Sie auf die Rubrik „Arzthaftungsrecht“ und die Ausführungen zu Schmerzensgeld und Schadenersatz nach derartigen Fehlern.

Im Vergütungsrecht ist zu unterscheiden zwischen gesetzlich versicherten einerseits und privat versicherten Patienten andererseits. Bei gesetzlich versicherte Patienten rechnet der Arzt sein Honorar gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Erhalten Sie eine Arztrechnung, muss diese auf Grundlage der GOÄ Gebührenordnung für Ärzte) oder der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) erstellt worden sein. Wir können die Berechtigung einer Ihnen gegenüber geltend gemachten Honorarforderung überprüfen.

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