Mietvertrag
Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen, die mit der Begründung von Mietverhältnissen zusammenhängen, sei es im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen, sei es wegen Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln des Mietobjekts.
Zu beachten ist im Bereich des Mietrechts vor allem, dass für Wohnraummietverhältnisse und für Gewerberaummietverhältnisse sowie für Mietverhältnisse über andere Sachen teils unterschiedliche Rechtsvorschriften existieren, die zu beachtlichen Unterschieden bei den Rechtsfolgen führen. Hier ist anwaltlicher Rat dringend anzuraten.